Mietkosten Dorfgemeinschaftshaus
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Örtlichen Vereinen wird bei einer Nutzung das Dorfgemeinschaftshaus mietkostenfrei überlassen. Zur Deckung der entstehenden Kosten ist eine Energiekostenpauschale an die Ortsgemeinde zu entrichten. Die Energiekostenpauschale beläuft sich:
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bei der Benutzung des Saales auf
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10,- € je Veranstaltung |
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bei Mitbenutzung der Küche zusätzlich
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10,- € je Veranstaltung |
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Die Abrechnung der Energiekostenpauschale für Dauernutzer erfolgt vierteljährlich durch die Ortsgemeinde anhand der Einträge im Benutzerplan.
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| Mietkosten für die Saalbenutzung mit oder ohne Küchenbenutzung |
| 1. Einheimische Privatpersonen |
| bei einer Nachmittagsveranstaltung |
60,- € |
| bei einer Abendveranstaltung |
60,- € |
| bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung |
90,- € |
| 2. Auswärtige Vereine und auswärtige Privatpersonen |
| bei einer Nachmittagsveranstaltung |
75,- € |
| bei einer Abendveranstaltung |
75,- € |
| bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung |
115,- € |
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Fremdveranstalterhaftpflicht Anteil pro Nutzer Pauschal 10,- € je Tag
3. Sonstiges
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| Bei einer Veranstaltung im Außenbereich durch örtliche Vereine z. Beispiel Dorfvereinegemeinschaft wird pro Tag eine Pauschale von 70,- € erhoben darin sind enthalten. Die Benutzung der Küche, des Saales und der Toiletten. Wasser und Strom werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. |
| Telefongebühr |
0,26 € pro Einheit |
| Die Müllentsorgung erfolgt durch den Benutzer |
Die Nutzungsgebühr tritt am 01.01.2023 in Kraft
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