Mietkosten Dorfgemeinschaftshaus
Örtlichen Vereinen wird bei einer Nutzung das Dorfgemeinschaftshaus mietkostenfrei überlassen. Zur Deckung der entstehenden Kosten ist eine Energiekostenpauschale an die Ortsgemeinde zu entrichten. Die Energiekostenpauschale beläuft sich:
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bei der Benutzung des Saales auf
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10,- € je Veranstaltung |
bei Mitbenutzung der Küche zusätzlich
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10,- € je Veranstaltung |
Die Abrechnung der Energiekostenpauschale für Dauernutzer erfolgt vierteljährlich durch die Ortsgemeinde anhand der Einträge im Benutzerplan.
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Mietkosten für die Saalbenutzung mit oder ohne Küchenbenutzung |
1. Einheimische Privatpersonen |
bei einer Nachmittagsveranstaltung |
60,- € |
bei einer Abendveranstaltung |
60,- € |
bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung |
90,- € |
2. Auswärtige Vereine und auswärtige Privatpersonen |
bei einer Nachmittagsveranstaltung |
75,- € |
bei einer Abendveranstaltung |
75,- € |
bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung |
115,- € |
Fremdveranstalterhaftpflicht Anteil pro Nutzer Pauschal 10,- € je Tag
3. Sonstiges
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Bei einer Veranstaltung im Außenbereich durch örtliche Vereine z. Beispiel Dorfvereinegemeinschaft wird pro Tag eine Pauschale von 70,- € erhoben darin sind enthalten. Die Benutzung der Küche, des Saales und der Toiletten. Wasser und Strom werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. |
Telefongebühr |
0,26 € pro Einheit |
Die Müllentsorgung erfolgt durch den Benutzer |
Die Nutzungsgebühr tritt am 01.01.2023 in Kraft
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