Benutzungsgebühren DGH PDF Drucken E-Mail

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Mietkosten Dorfgemeinschaftshaus

Örtlichen Vereinen wird bei einer Nutzung das Dorfgemeinschaftshaus mietkostenfrei überlassen.
Zur Deckung der entstehenden Kosten ist eine Energiekostenpauschale an die Ortsgemeinde zu entrichten.

Die Energiekostenpauschale beläuft sich:

bei der Benutzung des Saales auf

10,- € je Veranstaltung

bei Mitbenutzung der Küche zusätzlich

10,- € je Veranstaltung

Die Abrechnung der Energiekostenpauschale für Dauernutzer erfolgt vierteljährlich durch die Ortsgemeinde anhand der Einträge im Benutzerplan.

Mietkosten für die Saalbenutzung mit oder ohne Küchenbenutzung
1. Einheimische Privatpersonen
bei einer Nachmittagsveranstaltung 60,- €
bei einer Abendveranstaltung 60,- €
bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung 90,- €
2. Auswärtige Vereine und auswärtige Privatpersonen
bei einer Nachmittagsveranstaltung 75,- €
bei einer Abendveranstaltung 75,- €
bei einer Nachmittags- und Abendveranstaltung 115,- €

Fremdveranstalterhaftpflicht  Anteil pro Nutzer Pauschal                       10,- € je Tag

3. Sonstiges

Bei einer Veranstaltung im Außenbereich durch örtliche Vereine z. Beispiel Dorfvereinegemeinschaft wird   pro Tag eine Pauschale von 70,- € erhoben darin sind enthalten. Die Benutzung der Küche, des Saales und der Toiletten. Wasser und Strom werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Telefongebühr 0,26 € pro Einheit
Die Müllentsorgung erfolgt durch den Benutzer

Die Nutzungsgebühr tritt am 01.01.2023 in Kraft

 
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